Ab wann braucht man genehmigung für zaun gelsenkirchen
Lokale vorschriften in gelsenkirchen
die genehmigungspflicht für zäune und andere einfriedungen in gelsenkirchen richtet sich primär nach der landesbauordnung NRW (bauo NRW) sowie den spezifischen regelungen der stadt gelsenkirchen, die in bebauungsplänen und örtlichen gestaltungssatzungen festgelegt sein können.
wichtiger hinweis: bauliche anlagen sind in gelsenkirchen gemäß § 62 bauo NRW genehmigungsfrei, sofern sie die vorgaben des § 61 bauo NRW und der örtlichen satzungen nicht überschreiten. Dies gilt oft für zäune bis zu einer bestimmten höhe.
für zäune gelten in nordrhein-westfalen und somit auch in gelsenkirchen folgende grundlegende richtwerte, die jedoch durch lokale satzungen abweichen können:
- zäune bis 1,80 m höhe: an der grundstücksgrenze zu nachbargrundstücken sind zäune bis zu einer höhe von 1,80 metern (oberkante zaun zu geländeoberkante) in der regel genehmigungsfrei, sofern sie nicht als massive wände ausgeführt werden und den örtlichen bebauungsplänen nicht widersprechen.
- zäune über 1,80 m höhe: überschreitet ein zaun die höhe von 1,80 metern, ist er meist genehmigungspflichtig.
- zäune an öffentlichen verkehrsflächen: an öffentlichen verkehrsflächen kann die genehmigungsfreie höhe auf 1,00 meter oder 1,20 meter begrenzt sein, um die verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Höhere zäune erfordern hier fast immer eine baugenehmigung.
- spezielle einfriedungen (z.B. Massive wände): massive einfriedungswände, auch wenn sie unter 1,80 meter liegen, können genehmigungspflichtig sein, wenn sie über eine bestimmte länge oder masse verfügen oder als stützwände fungieren.
prüfen sie stets die örtliche bauordnung und den bebauungsplan der stadt gelsenkirchen für ihr konkretes grundstück. diese dokumente sind auf der offiziellen website der stadt gelsenkirchen (z.B. Im bereich "bauen und wohnen" oder "geoportal") einsehbar oder können direkt beim bauamt der stadt gelsenkirchen angefragt werden. Ein blick in das "nachbarrechtsgesetz für das land nordrhein-westfalen (nachbg NRW)" ist ebenfalls essenziell, insbesondere die §§ 23-30 für einfriedungen.
Häufige fehler
aus meiner erfahrung als baustatiker sehe ich immer wieder ähnliche fehler, die zu problemen oder sogar rückbauanordnungen führen können:
- überschreitung der zulässigen zaunhöhe: ein häufiger fehler ist die errichtung eines zauns über der genehmigungsfreien höhe ohne vorherige baugenehmigung oder abstimmung mit den behörden und nachbarn. Ein bauherr in gelsenkirchen erhielt ablehnung für eine nachträgliche genehmigung, da ein 2,20 m hoher sichtschutzzaun ohne genehmigung errichtet wurde und dem bebauungsplan widersprach.
- nichteinhaltung des grenzabstands: gemäß nachbg NRW gibt es regelungen zu grenzabständen für bestimmte einfriedungen. Eine missachtung führt oft zu nachbarschaftsstreitigkeiten und kann zum rückbau führen.
- unzureichende gründung: insbesondere bei zaunpfosten in bindigen oder aufweichenden böden (z.B. Lehm), die nicht frostsicher gegründet wurden, kommt es zu standsicherheitsproblemen, setzungen und schiefstellung. Dies ist eine missachtung von § 32 bauo NRW und kann im schlimmsten fall zu beschädigungen oder unfällen führen. Die fehlende drainage bei hohem grundwasser oder lehmboden verstärkt dieses problem.
- fehlende abstimmung mit nachbarn: auch wenn ein zaun genehmigungsfrei ist, kann das nachbarrecht eine einigung erfordern. Ungeklärte grenzbebauungen sind eine häufige ursache für rechtsstreitigkeiten.
- nichtbeachtung lokaler gestaltungssatzungen: in manchen bereichen gelsenkirchens gibt es vorschriften zur materialität oder farbe von einfriedungen, die ebenfalls zu beachten sind.
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