Darf man pool ohne genehmigung abreißen bad honnef

Lokale vorschriften in bad honnef

ob ein poolabriss genehmigungspflichtig ist, hängt stark von der größe des pools und den spezifischen regelungen der stadt bad honnef ab. Grundsätzlich ist die beseitigung baulicher anlagen gemäß §62 bauo NRW (beseitigung von anlagen) in vielen fällen anzeigepflichtig oder sogar genehmigungspflichtig, insbesondere bei größeren bauwerken oder wenn statisch relevante eingriffe zu erwarten sind. Kleinstanlagen wie mobile aufstellpools sind meist unproblematisch.
  • anzeigepflicht: gemäß §62 absatz 3 bauo NRW ist die beseitigung von anlagen, die keine gebäude sind, in der regel anzeigepflichtig, wenn sie eine höhe von mehr als 10 m haben oder wenn sie nicht im zusammenhang mit einem gebäude stehen. Für pools unterhalb der geländeoberfläche ist eher die kubatur oder der eingriff in den baugrund entscheidend. Bei schwimmbecken mit einem inhalt von mehr als 100 m³ im außenbereich ist die beseitigung ebenfalls anzeigepflichtig.
  • prüfung des flächennutzungsplans und bebauungsplans: prüfen sie die örtliche bauordnung und den flächennutzungsplan der stadt bad honnef. Einige bereiche könnten besondere auflagen für den erhalt des landschaftsbildes oder den umgang mit grundwasser haben. Auch der bebauungsplan kann festsetzungen zur versiegelung von flächen enthalten, die beim verfüllen des pools relevant werden.
  • entsorgungskonzept: ein entscheidender punkt ist die fachgerechte entsorgung des anfallenden bauschutts (beton, fliesen, folie, rohre). Die stadt bad honnef bzw. Der zuständige kreis kann hierzu spezifische vorgaben für die trennung und entsorgung der materialien haben. Dies ist keine baurechtliche genehmigung, aber eine umweltrechtliche notwendigkeit.
ein bauherr in bad honnef erhielt eine nachforderung für die ordnungsgemäße entsorgung von kontaminierten bauteilen, da beim abriss eines älteren pools teeranstriche verwendet wurden. Prüfen sie stets die bausubstanz auf mögliche schadstoffe, bevor sie mit dem abriss beginnen.

Technische anforderungen (din 18300, eurocode 7)

der poolabriss ist mehr als nur das zerstören einer struktur. Insbesondere die anschließende verfüllung und wiederherstellung des geländes unterliegt präzisen technischen anforderungen, um spätere setzungen, verdichtungsfehler oder wassereintritt zu vermeiden.
  • erdarbeiten (din 18300, vob/c, abschnitt 3.2.1): bei der verfüllung der poolgrube müssen die anforderungen an erdarbeiten nach din 18300 (vob/c) eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die auswahl des verfüllmaterials, die lagenweise einbringung und die verdichtung. Eine unzureichende verdichtung kann zu erheblichen setzungen führen, die folgeschäden an umliegenden bauwerken oder gartenanlagen verursachen. Eine mindestverdichtung von 95% der proctordichte nach din 18127 ist in der regel anzustreben, um eine setzung von weniger als 1 cm über 5 jahre zu gewährleisten.
  • baugrunduntersuchung (din en 1997-1 / eurocode 7): obwohl es sich um einen abriss handelt, ist bei der verfüllung des baugrundes die kenntnis der baugrundverhältnisse (z.B. Lehm, sand, kies) entscheidend. Der eurocode 7 (din en 1997-1) regelt die geotechnischen entwurfs- und bemessungsgrundlagen. Bei vorhandenem lehmboden ist eine fachgerechte drainage des verfüllbereichs zu prüfen, um staunässe zu vermeiden. Die tragfähigkeit des verfüllten bodens muss für die zukünftige nutzung gewährleistet sein.
  • abbruchstatik: bei größeren oder an gebäude angrenzenden pools ist eine abbruchstatik erforderlich, um die standsicherheit angrenzender bauteile während und nach dem abriss zu gewährleisten. Dies ist im regelfall bei frei stehenden gartenpools nicht nötig, aber bei integrierten schwimmbecken oder solchen, die hanglagen stabilisieren, unerlässlich.
folgende tabelle fasst gängige methoden und schätzungen für den rückbau und die verfüllung zusammen:
rückbau-methode erforderliche sicherung / hinweise entsorgungskategorie kostenschätzung (pro m³ volumen)
händischer rückbau (kleinpool ≤ 15 m³ poolvolumen) sicherung gegen einsturz; schutz vor scharfen kanten. mischabfall / bauschutt (getrennt) 50 - 100 €
maschineller rückbau (standardpool 15-50 m³ poolvolumen) baggerführung mit sicherheitsabständen; staub- und lärmschutz. bauschutt / bodenaushub (getrennt) 30 - 70 €
spezialrückbau (z.B. Hanglage, integriert > 50 m³ poolvolumen) abbruchstatik; sicherungsmaßnahmen am hang / am gebäude. sondermüll bei kontamination; bauschutt 70 - 150 €
verfüllung mit geeignetem material lagenweise einbau (schichtdicke ≤ 30 cm) und verdichtung (95% proctordichte). erdmaterial / recyclingmaterial (rc1) 20 - 40 €
hinweis: die kostenschätzungen dienen lediglich einer groben orientierung und können je nach regionalen gegebenheiten, zugänglichkeit, schadstoffbelastung und entsorgungspreisen stark variieren.