Feuerstelle im garten erlaubt kleve
Lokale vorschriften in unbekannt
bevor sie mit der planung beginnen, ist es unerlässlich, die örtlichen vorschriften zu prüfen. Eine feuerstelle kann baurechtliche relevanz haben, insbesondere hinsichtlich größe, abstand zu nachbargrundstücken und brandschutz. Prüfen sie für ihr vorhaben in kleve:- Die örtliche bauordnung der stadt kleve: achten sie auf spezifische regelungen zu genehmigungsfreien bauvorhaben gemäß § 65 bauo NRW (anlagen der gartengestaltung) sowie die definition von 'feuerstätten'. Eine feste, ortsfeste feuerstelle kann als 'anlage' gelten.
- Den flächennutzungsplan der stadt kleve und gegebenenfalls bebauungspläne für ihr grundstück. Diese können einschränkungen bezüglich der nutzung und bebauung vorsehen, insbesondere in bezug auf brand- und landschaftsschutzgebiete.
- hinweise der stadtverwaltung kleve zu kleinfeuerungsanlagen oder genehmigungsfreien bauvorhaben. Solche informationen finden sich oft in offiziellen merkblättern oder auf den websites der kommunen (z.B. 'hinweise zum genehmigungsfreien bauen, stadt kleve, stand: aktuelles jahr').
wichtiger hinweis: auch wenn eine feuerstelle als 'genehmigungsfrei' eingestuft wird, müssen die anforderungen der bauordnung, insbesondere an die standsicherheit (§ 3 abs. 1 bauo NRW), den brandschutz und die nachbarschaftsrechte, stets eingehalten werden. Bei unsicherheiten ist eine bauvoranfrage bei der stadt kleve ratsam.
Technische anforderungen an fundamente (din 18300, bauo NRW, din en 1997-1)
die standsicherheit einer feuerstelle, insbesondere einer massiveren konstruktion, hängt maßgeblich vom richtigen fundament ab. Die beschaffenheit des baugrunds, hier speziell lehmboden, erfordert besondere aufmerksamkeit. Lehmböden sind setzungsempfindlich und frostanfällig. Gemäß den anerkannten regeln der technik, wie sie in der din 18300 (vob/c - erdarbeiten) und der din en 1997-1 (eurocode 7 - entwurf, berechnung und bemessung von geotechnischen bauwerken) beschrieben sind, müssen fundamente entsprechend dimensioniert werden.- frostschutz: in mitteleuropa müssen fundamente mindestens 80 cm tief gegründet werden, um ein unterfrieren und damit verbundene hebungen durch frost auf frostempfindlichen böden (wie lehm) zu verhindern. Dies ist in din 18300, abschnitt 3.2.1 (erdarbeiten), für baugruben und gräben bei frostempfindlichem baugrund impliziert und eine allgemeingültige baupraxis.
- tragfähigkeit: die bemessung des fundaments muss die zu erwartenden lasten der feuerstelle (eigengewicht, eventuell belastung durch nutzung) sicher in den baugrund ableiten können. Hierfür sind die prinzipien des eurocode 7 (din en 1997-1) maßgebend, der die nachweise für die tragfähigkeit und gebrauchstauglichkeit von fundamenten regelt.
- drainage: bei hohem grundwasserspiegel oder stauendem lehmboden ist eine fachgerechte drainage unerlässlich, um feuchteschäden am fundament und die beeinträchtigung der tragfähigkeit zu vermeiden.
Fundamentoptionen für feuerstellen auf lehmboden
die wahl des fundaments hängt von der größe und dem gewicht ihrer feuerstelle ab. Hier sind gängige optionen:| fundamenttyp | mindesttiefe (auf lehmboden, frostfrei) | material | kostenschätzung (material & geringe erdarbeiten) |
|---|---|---|---|
| streifenfundament (für massive, gemauerte feuerstellen) | 80 cm | beton c20/25, bewehrung (z.B. Q188), schalung, magerbeton als sauberkeitsschicht | ca. 80-150 €/lfd. Meter |
| punktfundamente (für gestützte, leichtere konstruktionen) | 80 cm | beton c20/25, ggf. Bewehrung (z.B. R10), schalung oder fundamentrohre | ca. 50-100 €/stück (ø 30cm) |
| plattenfundament (für größere, flächige feuerstellen, z.B. Mit sitzmauern) | 80 cm (als bodenplatte auf 30 cm frostschutzschicht) | beton c25/30, bewehrung (z.B. Q257), pe-folie, mind. 30 cm frostschutzschicht (schotter 0/32), sauberkeitsschicht | ca. 100-200 €/m² |
| einzelsteine auf magerbetonbett (für sehr leichte, mobile feuerkörbe) | nicht frostfrei, aber mind. 10-20 cm als setzungsreserve | magerbeton, pflastersteine oder betonplatten | ca. 20-50 €/m² |