Max höhe carport arnstein
Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW)
die standsicherheit eines carports ist grundlegend und muss gemäß den allgemein anerkannten regeln der technik, insbesondere den eurocodes und der landesbauordnung (bauo NRW), gewährleistet sein. Für fundamente sind die vorgaben aus din en 1997-1 (eurocode 7 - entwurf, berechnung und bemessung von geotechnischen konstruktionen) maßgebend, ergänzt durch nationale anwendungsdokumente.Baugrunduntersuchung und erdarbeiten
eine fundierte kenntnis des baugrundes ist essenziell. Gemäß din 18300 (vob/c - erdarbeiten), insbesondere abschnitt 3.2.1 ("allgemeine technische vertragsbedingungen für bauleistungen"), sind die beschaffenheit und tragfähigkeit des bodens vor beginn der erdarbeiten zu ermitteln. Bei lehmboden, der in NRW häufig vorkommt, ist das frost-tau-wechsel-verhalten zu beachten. Die frostgrenze liegt in deutschland üblicherweise bei 80 cm, was eine mindestfundamenttiefe von 80 cm erfordert, um frosthebungen zu vermeiden.Bemessung der fundamente
die bemessung der fundamente erfolgt nach din en 1997-1 (eurocode 7). Für ein carport mit einer grundfläche von beispielsweise ≤ 30 m² und einer üblichen maximalen höhe von 3,00 m über geländeoberkante (abweichungen je nach ortssatzung möglich) sind in der regel punktfundamente ausreichend. Bei größeren abmessungen, erheblichen windlasten (die bei größerer höhe zunehmen) oder ungünstigen bodenverhältnissen können streifenfundamente oder eine fundamentplatte erforderlich sein. Nach § 63 bauo NRW sind genehmigungsfreie vorhaben - hierzu können carports unter bestimmten größen und standortbedingungen zählen (in der regel ≤ 30 m² grundfläche und < 3,00 m mittlere wandhöhe) - dennoch so zu errichten, dass die öffentlichen belange, insbesondere die standsicherheit und der brandschutz, gewahrt bleiben. Dies impliziert die einhaltung der technischen baubestimmungen und somit die korrekte fundamentierung.Fundamenttypen und parameter
| fundamenttyp | mindesttiefe (bei lehmboden) | material | kostenschätzung (pro stück / lfd. Meter) |
|---|---|---|---|
| punktfundament (ca. 40x40 cm) | 80 cm (frostfrei gemäß din 18300) | c20/25 beton | ca. 80-150 €/stück |
| streifenfundament (ca. 30 cm breit) | 80 cm (frostfrei gemäß din 18300) | c20/25 beton mit bewehrung | ca. 60-120 €/lfd. Meter |
| plattenfundament | 0-20 cm (auf tragfähigem, verdichtetem schotterbett) | c20/25 beton mit bewehrung | ca. 40-70 €/m² |
| plinthenfundament (auf bodenplatte oder einzelgründung) | 50 cm (min. Einbindetiefe in tragfähigen boden) | fertigteilbeton oder ortbeton | ca. 50-100 €/stück |
Häufige fehler beim fundamentbau für carports
- unzureichende frosttiefe: fundamente, die nicht mindestens 80 cm tief gegründet sind, unterliegen frosthebungen, welche die standsicherheit des carports gefährden und zu rissbildungen führen können. Dies ist ein verstoß gegen die anforderungen der din 18300 für erdarbeiten in frostgefährdeten bereichen.
- fehlende drainage bei hohem grundwasser: bei schlechten entwässerungsverhältnissen oder hohem grundwasserstand kann staunässe zur unterspülung von fundamenten und langfristig zur setzung führen. Eine dokumentierte fallstudie in nordrhein-westfalen zeigte hier erhebliche schäden durch mangelnde drainage und unzureichende planung.
- ignorieren des bodengutachtens: ein bauherr in unbekannt erhielt ablehnung für sein carport-projekt wegen fehlender plinten, die auf den schlechten baugrund hätten abgestimmt werden müssen. Ein bodengutachten oder zumindest eine qualifizierte baugrundbeurteilung ist daher unerlässlich, um fehlschlüsse über die tragfähigkeit des bodens zu vermeiden.
- mangelhafte bewehrung: insbesondere bei streifen- oder plattenfundamenten für größere oder höher beanspruchte carports führt eine fehlende oder unzureichende bewehrung zu einer reduzierung der tragfähigkeit und rissbeständigkeit. Die bemessung nach din en 1997-1 fordert hier eine sorgfältige planung durch einen statiker.