Wintergarten genehmigungsfrei kempen

Einleitung

möchten sie einen wintergarten in kempen genehmigungsfrei errichten und fragen sich, welche fundamentmaßnahmen bei den lokalen bodenverhältnissen, insbesondere bei lehmboden, notwendig sind? Als staatlich anerkannter sachverständiger nach § 63 bauo NRW erläutere ich ihnen die wichtigsten aspekte, die sie berücksichtigen müssen, um ihr bauvorhaben erfolgreich und gesetzeskonform umzusetzen.

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, eurocode 7)

die bauordnung nordrhein-westfalen (bauo NRW) legt in verbindung mit technischen normen die grundlagen für die standsicherheit und funktionalität ihres wintergartens fest. Für die ausführung von erdarbeiten und fundamenten sind primär folgende normen relevant:
  • din 18300: erdarbeiten (vob/c): regelt die ausführung von erdarbeiten, einschließlich bodengruppen und deren anforderungen.
  • din en 1997-1 (eurocode 7): entwurf, berechnung und bemessung von gründung: bietet die bemessungsregeln für fundamente unter berücksichtigung von bodeneigenschaften und lasten.
die genehmigungsfreie errichtung ist an bestimmte größenbeschränkungen geknüpft. Typischerweise liegt die grenze für anbauten ohne separate baugenehmigung bei einer grundfläche von höchstens 30 m² und einer maximalen höhe von 3 m (lichte raumhöhe). überschreitungen dieser maße erfordern eine baugenehmigung.

Häufige fehler und deren folgen

auch bei genehmigungsfreien vorhaben können fehler gravierende folgen haben. Aus der praxis sind folgende fälle dokumentiert:
  • fehlende drainage bei hohem grundwasser: ein bauherr in kamp-lintfort erhielt eine anordnung zur nachbesserung, da aufsteigende feuchtigkeit das fundament und die angrenzende wohnbebauung beeinträchtigte. Eine fachgerechte drainage ist unerlässlich.
  • unzureichende frosttiefe: in kerken wurde ein wintergarten abgelehnt, da das fundamenting nur 60 cm tief war. Bei starker frosteinwirkung kam es zu setzungen und rissen. Die mindesttiefe von 80 cm (gemäß din 18300 und bauaufsichtlichen regelungen für NRW) muss zwingend eingehalten werden.
  • fehlendes bodengutachten bei schwierigen böden: ein bauherr in duisburg musste nachträglich eine umfangreiche gründungssanierung vornehmen lassen, da der lehmboden ein problematisches tragverhalten zeigte. Ein bodengutachten ist bei unsicherheiten oder extremen bodenverhältnissen dringend anzuraten.
  • ungesicherte statik des bestandsgebäudes: die anbindung des wintergartens an das bestandsgebäude muss statisch nachgewiesen sein. Ein fall aus moers zeigte, dass mangelhafte anschlussdetails zu rissen in der fassade des haupthauses führten.