Ab wann braucht man genehmigung für terrassenüberdachung gütersloh
Lokale vorschriften in gütersloh
die notwendigkeit einer baugenehmigung für terrassenüberdachungen in gütersloh richtet sich primär nach der landesbauordnung NRW (bauo NRW) und den spezifischen festsetzungen des lokalen bebauungsplans der stadt gütersloh.
Gemäß anlage 2 zu § 62 abs. 1 nr. 1 buchstabe a bauo NRW sind terrassenüberdachungen in der regel verfahrensfrei, wenn sie folgende kriterien erfüllen:
- Die grundfläche der überdachung beträgt nicht mehr als 30 m².
- Die tiefe der überdachung, gemessen von der außenwand des gebäudes, beträgt nicht mehr als 4,50 m.
wichtiger hinweis: "verfahrensfrei" bedeutet nicht "regelfrei". Auch bei verfahrensfreiheit müssen alle öffentlich-rechtlichen vorschriften, wie z.B. Abstandsflächen, brandschutzanforderungen und die festsetzungen eines bebauungsplans, eingehalten werden. Prüfen sie daher stets den aktuellen bebauungsplan der stadt gütersloh und konsultieren sie bei unklarheiten das bauamt gütersloh, um die spezifischen anforderungen für ihr grundstück abzuklären. Besonderes augenmerk ist auf abstandsflächen zu nachbargrenzen (in NRW in der regel 3 m) sowie auf mögliche gestaltungs- oder materialvorgaben im bebauungsplan zu legen.
Häufige fehler
auch bei verfahrensfreien bauvorhaben treten immer wieder fehler auf, die zu problemen mit dem bauamt, den nachbarn oder der standsicherheit führen können.
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überschreitung der zulässigen maße: eine überschreitung der 30 m² grundfläche oder 4,50 m tiefe macht die terrassenüberdachung genehmigungspflichtig. Viele bauherren nehmen dies nicht ernst genug.
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nichteinhaltung von abstandsflächen: selbst bei verfahrensfreiheit müssen die abstandsflächen zu nachbargrenzen eingehalten werden. Eine überdachung, die zu nah an der grenze steht, kann zum rückbau führen, wenn der nachbar nicht zustimmt.
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fehlende statik: auch für verfahrensfreie bauten ist eine ausreichende standsicherheit erforderlich. Eine nicht fachgerechte bemessung der tragkonstruktion und fundamente kann zum einsturz führen, besonders unter schnee- oder windlast.
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nichtbeachtung des bebauungsplans: lokale bebauungspläne können spezifische vorgaben zu material, farbe oder dachform enthalten, die auch für verfahrensfreie überdachungen gelten.
ein bauherr in gütersloh erhielt eine behördliche aufforderung zum rückbau, weil die terrassenüberdachung die zulässige tiefe von 4,50 m deutlich überschritten hatte und somit nicht mehr verfahrensfrei war. Der antrag auf nachträgliche genehmigung wurde abgelehnt, da die abstandsflächen zum nachbargrundstück ebenfalls nicht eingehalten waren. Prüfen sie stets die genauen maße und die einhaltung aller baurechtlichen vorschriften.
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